…
Bei sämtlichen Artikeln handelt es sich um Naturprodukte. Uns ist zudem deren Vorbehandlung und Beschaffenheit nicht bekannt. Wir weisen darauf hin, dass es durch nicht sichtbare, sogenannte Lebendschäden (beispielsweise Vernarbungen, Dornheckenrisse, Kampfspuren, Verklettungen, Parasitenbefall, Stacheldrahtverletzungen etc.) und nicht sichtbare Vorschädigungen durch bereits eingetretene Fäulnis zu nicht vorhersehbaren Beeinträchtigungen des Fertigproduktes kommen kann. Für jegliche Mängel, die aus der Beschaffenheit des vom Besteller angelieferten Artikels stammen und/oder hierin ihre Ursache haben, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Im übrigen verbleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistung des Werkvertrags- und Werklieferungsvertragsrechtes. Das angelieferte Material (Häute und Felle, zum Teil mit Kern), gekennzeichnet mit der umseitigen Fellnummer, entspricht der Verordnung 1069/2009 EU Artikel 10 – Material der Kategorie 3, nicht für den menschlichen Verzehr.
Nach Fertigstellung der Ware erhält der Auftraggeber Nachricht per Postkarte. Die Ware ist dann binnen 2 Wochen nach Erhalt der Nachricht abzuholen und bar (ohne jeden Abzug) zu zahlen. Auf Wunsch des Kunden kann auch sofort nach Fertigstellung der Ware der Versand per Nachnahmepaket erfolgen, wobei die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Erfolgt Zahlung und Abholung nicht innerhalb der genannten Frist, so senden wir die Ware per Nachnahmepaket zu. Der Auftraggeber hat die dadurch entstehenden weiteren Kosten (Porto, Verpackung, Versandabwicklung und Nachnahmegebühr) zu tragen. Bei Nichteinlösung der Nachnahme erfolgt Fristsetzung zur Abnahme der Ware und Zahlung. Nach Ablauf dieser Frist werden wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder unser Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB ausüben.
Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn wir oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Dies gilt namentlich auch für Mangelfolgeschäden. Die Rechte des Bestellers auf Gewährleistung bleiben unberührt.